Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Erfahren Sie mehr über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Zaubershows, Workshops und Produkte von Mr. Flo. Alle wichtigen rechtlichen Informationen für eine transparente und sichere Zusammenarbeit.

Willkommen auf der Seite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mr. Flo (Künstlername: Mr. Flo….) – Zauberkünstler / Hypnotiseur und Veranstalter von Zaubershows, Workshops und Events. Wir möchten sicherstellen, dass Sie als Kunde jederzeit wissen, worauf Sie sich einlassen, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um diese AGB sorgfältig zu lesen. Sie regeln die Nutzung unserer Dienstleistungen und Produkte und helfen dabei, eine transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Wenn Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu den angebotenen Dienstleistungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@flomagic.de oder telefonisch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!“

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I. Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Künstler Florian Müller („Mr. Flo“), Pfarrer-Ort-Str. 28, 97294 Unterpleichfeld (nachfolgend „Künstler“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die vom Künstler angebotenen und erbrachten Leistungen. Leistungen im Sinne dieser AGB sind insbesondere Auftritte, Shows, Veranstaltungen, Events, Moderationen, Workshops, Präsentationen sowie sonstige künstlerische oder veranstaltungsbezogene Leistungen.

2. Diese AGB gelten gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Künstler ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

II. Vertragsschluss und Leistungen, Mindestteilnehmerzahl bei eigenen Veranstaltungen

1. Ein Vertrag zwischen dem Künstler und dem Kunden kommt zustande, wenn der Künstler dem Kunden ein konkretes Angebot in Schrift- oder Textform, insbesondere per Brief, E-Mail oder über einen elektronischen Kommunikationskanal wie beispielsweise WhatsApp, Facebook, Instagram oder LinkedIn, übermittelt und der Kunde dieses Angebot annimmt. Die Annahme kann in Schrift- oder Textform, durch elektronische Bestätigung, durch Unterschrift oder durch eine sonstige eindeutige Erklärung des Kunden erfolgen.

2. Ein Vertrag kann außerdem zustande kommen, wenn der Kunde auf der Webseite des Künstlers eine dort angebotene Leistung über den hierfür vorgesehenen Buchungsprozess verbindlich bucht. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Kunde den Buchungsvorgang durch Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“ oder eines entsprechend eindeutig bezeichneten Buttons abschließt und der Künstler die Buchung bestätigt oder die Leistung ausführt.

3. Inhalt, Umfang, Termin, Dauer, Ort und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der im Rahmen des Buchungsvorgangs dargestellten Beschreibung. Der Künstler schuldet die vereinbarte künstlerische oder veranstaltungsbezogene Leistung, nicht jedoch einen bestimmten subjektiven Erfolg, insbesondere nicht eine bestimmte Reaktion, Bewertung oder Zufriedenheit einzelner Gäste oder Teilnehmer.

4. Die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer. Rabatte, zusätzliche Gebühren, Reise- und Nebenkosten sowie besondere Zahlungsbedingungen werden im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen.

5. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Bestätigung über die gebuchte Leistung sowie einen Hinweis auf die vereinbarten Zahlungstermine. Maßgeblich sind die im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Buchungsvorgang genannten Zahlungstermine.

6. Der Künstler ist berechtigt, zur Durchführung der Leistung Hilfspersonen, Techniker oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dadurch der Charakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird. Ist die persönliche Leistungserbringung durch den Künstler ausdrücklich vereinbart oder nach Art und Inhalt der Buchung erkennbar wesentlich, darf ein anderer Künstler nur nach Maßgabe von Ziffer II Abs. 7 eingesetzt werden.

7. Ist der Künstler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund, insbesondere aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer sonstigen unvorhersehbaren persönlichen Verhinderung, an der persönlichen Leistungserbringung gehindert, darf er dem Kunden einen geeigneten Ersatzkünstler anbieten. Der Ersatzkünstler muss nach Art, Qualität und Inhalt der vereinbarten Leistung vergleichbar geeignet sein. Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Ersatzkünstler zu akzeptieren, wenn ihm dies unter Berücksichtigung der Art der Veranstaltung, des Anlasses oder einer ausdrücklich vereinbarten persönlichen Buchung des Künstlers nicht zumutbar ist.

8. Ist die Leistung an einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebunden, insbesondere bei Hochzeiten, Geburtstagen, Firmenveranstaltungen, privaten Feiern oder sonstigen Veranstaltungen mit festem Anlass, wird der Künstler eine Verhinderung unverzüglich mitteilen, sobald ihm diese bekannt wird. Die Parteien werden in diesem Fall nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder einen geeigneten Ersatzkünstler abstimmen. Ist ein Ersatztermin oder Ersatzkünstler nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, entfällt die Vergütungspflicht für die nicht erbrachte Leistung; bereits gezahlte Vergütung für diese Leistung wird zurückerstattet.

9. Der Künstler ist berechtigt, die Übernahme oder Durchführung einer Leistung abzulehnen oder einen bereits geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Veranstaltung, der Veranstaltungsinhalt oder die vom Kunden vorgesehenen Rahmenbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, diskriminierende, menschenverachtende, extremistische, gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte aufweisen oder die Sicherheit des Künstlers, seiner Hilfspersonen, der Gäste oder sonstiger Dritter gefährden. Hat der Kunde den wichtigen Grund zu vertreten, bleiben gesetzliche Ansprüche des Künstlers unberührt.

10. Bei Leistungen, die der Künstler als eigene Veranstaltung, Workshop, Kurs oder vergleichbares Format anbietet, kann die Durchführung von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Künstler berechtigt, die Leistung abzusagen, wenn er den Kunden hierüber spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin informiert, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Bereits gezahlte Vergütung wird in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht, es sei denn, der Künstler hat die Absage zu vertreten.

III. Pitches & Präsentationen

1. Die Entwicklung individueller konzeptioneller oder gestalterischer Entwürfe, Showkonzepte, Veranstaltungsformate oder Ablaufkonzepte mit dem Ziel eines möglichen weitergehenden Vertragsabschlusses erfolgt nur gegen Vergütung, wenn dies vor Beginn der entsprechenden Tätigkeit ausdrücklich in Schrift- oder Textform vereinbart wurde. Ein unverbindliches Erstgespräch oder eine allgemeine Angebotsbesprechung ist nur vergütungspflichtig, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Sofern der Künstler Entwürfe, Showkonzepte, Veranstaltungsformate, Ablaufkonzepte, Präsentationen oder Pitches erstellt oder durchführt, verbleiben sämtliche Rechte an diesen Leistungen beim Künstler, soweit gesetzlich Rechte entstehen oder vertraglich geschützt werden können. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Künstlers nicht berechtigt, diese Leistungen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, an Dritte weiterzugeben oder durch Dritte umsetzen zu lassen.

3. Sofern vereinbart, werden Pitch- und Präsentationshonorare nach Auftragserteilung auf die endgültige Vergütung des Künstlers angerechnet. Nutzungsrechte an Konzepten, Entwürfen, Präsentationen oder sonstigen Materialien gehen nur über, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine etwaige Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen und Änderung der Vergütung, Anzahlung

1. Die angegebenen Preise gelten in Euro. Der Gesamtpreis beinhaltet, soweit anwendbar, den Nettopreis, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sowie den Gesamtbruttopreis. Soweit für einzelne Leistungen des Künstlers gesetzlich ein ermäßigter Umsatzsteuersatz anwendbar ist, wird dieser im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen. Im Übrigen gilt der jeweils gesetzlich anwendbare Umsatzsteuersatz.

2. Die Vergütung und die Zahlungstermine ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Buchungsvorgang auf der Webseite des Künstlers. Die Zahlung der Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung als Einmalzahlung, Anzahlung, Restzahlung oder in Raten.

3. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Sofern vereinbart, kann eine Übersendung der Rechnung in Papierform erfolgen.

4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, richten sich die Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Künstler bei Zahlungsverzug außerdem berechtigt, die gesetzliche Pauschale in Höhe von EUR 40,00 zu verlangen.

5. Der Künstler kann die durch den Zahlungsverzug entstandenen erforderlichen und angemessenen Mahnkosten ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Künstler kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Künstlers bleiben unberührt.

6. Der Künstler ist berechtigt, nach Eintritt des Verzugs ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen. Erstattungsfähig sind nur solche Kosten, deren Ersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden kann.

7. Bei laufzeitabhängigen Leistungen ist der Künstler frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten, insbesondere Personal-, Reise-, Material-, Technik- oder sonstige Betriebskosten, nach Vertragsschluss wesentlich verändert haben und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist. Eine Erhöhung ist dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitzuteilen und zu begründen. Erhöht sich die Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der von der Erhöhung betroffenen zukünftigen Leistungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Die Kündigung muss dem Künstler spätestens zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zugehen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8. Sofern dem Kunden Nutzungsrechte an Materialien, Konzepten, Unterlagen, Videos, Texten, Abläufen oder sonstigen Leistungen des Künstlers eingeräumt werden, erfolgt die Einräumung dieser Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Sofern im Angebot eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese mit Vertragsschluss fällig, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde. Die Anzahlung wird auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet. Gerät der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, ist der Künstler nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung zurückzuhalten oder nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Durchführung der Leistung ohne rechtzeitige Zahlung für den Künstler unzumutbar ist.

10. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Künstler berechtigt, noch ausstehende Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzuhalten, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Art der Leistung, des Leistungszeitpunkts und der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Bei terminbezogenen Leistungen wird der Künstler den Kunden rechtzeitig auf die drohende Zurückhaltung der Leistung hinweisen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Gesetzliche Rechte des Künstlers bleiben unberührt.

V. Stundensatz, Zusatz- und ergänzende Leistungen, Neben- und Reisekosten

1. Zusatzleistungen, die nicht bereits Gegenstand der vereinbarten Leistung sind, werden gesondert vergütet, wenn sie vom Kunden beauftragt oder nachträglich mit dem Kunden abgestimmt werden. Zusatzleistungen können insbesondere zusätzliche Auftrittszeiten, zusätzliche Showblöcke, kurzfristige Ablaufänderungen, besondere Proben oder Technikabstimmungen, individuelle Routinen, besondere Moderationsleistungen, zusätzliche Anfahrten, Ortswechsel während einer Veranstaltung oder sonstiger zusätzlicher Aufwand sein.

2. Die Vergütung für Zusatzleistungen erfolgt nach der im Angebot vereinbarten Vergütung oder, sofern eine solche nicht vereinbart wurde, nach dem tatsächlichen Zeitaufwand auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes. Wurde kein Stundensatz vereinbart, wird der Künstler den Kunden vor Erbringung der Zusatzleistung über die hierfür anfallende Vergütung informieren.

3. Neben-, Fremd- und Reisekosten, insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Parkkosten, Technik-, Material- oder sonstige Fremdkosten, werden vom Kunden nur erstattet, soweit sie im Angebot vereinbart, vom Kunden nachträglich beauftragt oder zur Durchführung einer nachträglich abgestimmten Zusatzleistung erforderlich sind. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Angebot oder der Rechnung.

4. Wünscht der Kunde am Tag der Veranstaltung eine Änderung oder Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere eine Verlängerung der Auftrittszeit, zusätzliche Showteile, zusätzliche Moderationsleistungen, einen Ortswechsel oder eine Anpassung des Ablaufs, wird der Künstler diese Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen. Ein Anspruch auf Änderung oder Erweiterung besteht nicht. Nimmt der Künstler die Änderung oder Erweiterung an, kann hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangt werden, sofern der Kunde vor Durchführung der zusätzlichen Leistung auf die Vergütungspflicht hingewiesen wurde oder die Vergütungspflicht für den Kunden aufgrund der Umstände offensichtlich war.

VI. Urheberschutz; Nutzungsrechte und Eigenwerbung des Künstlers

1. Vom Künstler erstellte oder bereitgestellte Materialien, Konzepte, Texte, Grafiken, Videos, Präsentationen, Ablaufpläne, Showkonzepte, Routinen, Skripte, Anleitungen und sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers in Schrift- oder Textform, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zulässig ist.

2. Sofern der Künstler dem Kunden Materialien oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich zum vertraglich vereinbarten Zweck. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Showinhalte, Routinen, Konzepte, Skripte, Präsentationen oder sonstige kreative Leistungen des Künstlers ohne Zustimmung des Künstlers selbst zu verwenden, nachzuahmen, aufzuzeichnen, zu veröffentlichen oder durch Dritte verwenden oder umsetzen zu lassen.

3. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der Künstler bei einer öffentlichen Nutzung von Materialien oder Inhalten, an denen ihm Rechte zustehen, in angemessener Weise als Urheber oder Leistungserbringer zu benennen, soweit eine solche Benennung nach Art der Nutzung üblich und zumutbar ist.

4. Der Künstler darf auf seine Tätigkeit für den Kunden nur hinweisen, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden. Bei privaten Veranstaltungen von Verbrauchern, insbesondere Hochzeiten, Geburtstagen, Familienfeiern oder vergleichbaren privaten Anlässen, ist eine namentliche Referenznennung, die Verwendung von Bild-, Ton- oder Videomaterial sowie die Veröffentlichung von Angaben zur Veranstaltung nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zulässig. Bei Unternehmern darf der Künstler den Namen des Kunden als Referenz verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht; die Verwendung von Logos, Marken, Bildmaterial oder vertraulichen Informationen bedarf stets einer gesonderten Zustimmung.

5. Foto-, Ton- und Videomaterial, das im Rahmen einer Leistung des Künstlers erstellt wird, darf vom Künstler zu Werbe-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecken nur verwendet werden, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht. Sind auf dem Material dritte Personen erkennbar, wird der Künstler das Material nur verwenden, wenn die hierfür erforderlichen Rechte geklärt sind oder die betroffenen Personen unkenntlich gemacht wurden.

6. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen der Leistung durch den Kunden, Gäste oder sonstige Dritte sind nur für private Zwecke zulässig, soweit der Künstler dem nicht im Einzelfall widerspricht und dadurch die Leistung nicht gestört wird. Eine Veröffentlichung, gewerbliche Nutzung, Live-Übertragung, Weitergabe an Medien oder Nutzung zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers in Schrift- oder Textform. Gesetzliche Rechte und Ansprüche des Künstlers bleiben unberührt.

7. Der Kunde verpflichtet sich, ihm im Zusammenhang mit der Leistung bekannt werdende nicht öffentlich bekannte Methoden, Abläufe, Erklärungen, Routinen, Trickgeheimnisse, Vorbereitungshandlungen oder sonstige vertrauliche Inhalte des Künstlers nicht ohne Zustimmung des Künstlers offenzulegen, zu veröffentlichen, aufzuzeichnen, nachzuahmen oder an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt sind oder werden.

VII. Informationsbereitstellung, Mitwirkungspflicht durch den Kunden, Veranstaltungen im Freien, Sicherheit des Künstlers

1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Künstler die für die Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Hierzu können insbesondere Informationen über Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Ablaufplan, Ansprechpartner vor Ort, Anfahrt, Zugang, Park- und Lademöglichkeiten, Auftrittsfläche, räumliche und technische Rahmenbedingungen, Besonderheiten des Publikums, Sicherheitsvorgaben sowie sonstige für die Durchführung der Leistung relevante Umstände gehören.

2. Überlässt der Kunde dem Künstler Materialien, Informationen, Dateien, Logos, Fotos, Musikstücke, Videos, Texte oder sonstige Inhalte, versichert der Kunde, dass er zur Überlassung und zur vorgesehenen Nutzung berechtigt ist und dass die Inhalte nach seiner Kenntnis keine Rechte Dritter verletzen. Werden wegen der vom Kunden überlassenen Inhalte Ansprüche Dritter gegen den Künstler geltend gemacht, stellt der Kunde den Künstler von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden beruhen. Der Künstler wird den Kunden über die geltend gemachten Ansprüche unverzüglich informieren und ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse abgeben, soweit dies dem Künstler zumutbar ist.

3. Der Kunde hat die für die Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, soweit diese im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart wurden oder soweit sie für den Kunden aufgrund der Art der gebuchten Leistung und der konkreten Veranstaltung erkennbar erforderlich sind. Hierzu können insbesondere das rechtzeitige Ermöglichen des Zugangs zum Veranstaltungsort, das Aufschließen oder Zugänglichmachen der für den Auftritt erforderlichen Räumlichkeiten, die Bereitstellung eines geeigneten Bereichs zum Vorbereiten oder Umkleiden, die Zurverfügungstellung eines vereinbarten Parkplatzes oder Ladebereichs sowie die Benennung einer erreichbaren Ansprechperson vor Ort gehören.

4. Der Kunde hat die Mitwirkungshandlungen so rechtzeitig und in einer Weise zu erbringen, dass der Künstler seine Leistung ordnungsgemäß vorbereiten und durchführen kann. Der Künstler wird den Kunden auf ihm bekannte besondere Anforderungen an Ort, Zugang, Vorbereitung, Technik oder Ablauf rechtzeitig hinweisen, soweit diese nicht bereits aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung hervorgehen.

5. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Kunden oder wird sie nicht rechtzeitig erbracht und kann die Leistung des Künstlers deshalb nicht, nur verspätet oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Künstlers bestehen, soweit der Künstler die Leistungsstörung nicht zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Rechte des Künstlers bleiben unberührt. Der Künstler wird sich jedoch bemühen, die Leistung im Rahmen des Zumutbaren dennoch zu erbringen oder anzupassen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsinhalt nicht wesentlich verändert wird und ihm dies unter Berücksichtigung der Umstände der Veranstaltung zumutbar ist.

6. Ideen, Vorschläge, Wünsche, organisatorische Hinweise, Weisungen oder Anregungen des Kunden begründen keine Rechte an Konzepten, Routinen, Abläufen, Materialien oder sonstigen Leistungen des Künstlers und lassen den vereinbarten Vergütungsanspruch unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Der Kunde stellt sicher, dass die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Leistung des Künstlers rechtzeitig vorliegen. Hierzu können insbesondere eine geeignete Auftrittsfläche, ausreichende Sichtbarkeit, angemessene Beleuchtung, Stromanschlüsse, Ton- oder Mikrofontechnik sowie sonstige für die vereinbarte Leistung erforderliche Bedingungen gehören. Besondere Anforderungen des Künstlers gelten nur, wenn sie dem Kunden vorab mitgeteilt wurden oder sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung ergeben.

8. Findet die Leistung ganz oder teilweise im Freien statt, hat der Kunde für einen geeigneten, sicheren und zumutbaren Auftrittsort zu sorgen. Hierzu gehört, soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich, insbesondere ein trockener, ebener, windgeschützter und ausreichend beleuchteter Bereich sowie ein Schutz vor Regen, direkter starker Sonneneinstrahlung oder sonstigen Witterungseinflüssen, die die Durchführung der Leistung wesentlich beeinträchtigen oder Materialien, Technik, den Künstler oder Dritte gefährden können. Ist eine Durchführung im Freien aufgrund der Witterung oder sonstiger Umstände nicht zumutbar, werden die Parteien nach Möglichkeit eine zumutbare Alternative abstimmen.

9. Verschiebt sich der Beginn der Leistung aus Gründen, die aus der Sphäre des Kunden, des Veranstalters, des Veranstaltungsorts oder des Veranstaltungsablaufs stammen, ist der Künstler verpflichtet, in angemessenem und zumutbarem Umfang auf die Verzögerung Rücksicht zu nehmen. Ein Anspruch auf eine spätere Durchführung, Verlängerung oder Verschiebung der Leistung besteht jedoch nur, soweit dies dem Künstler unter Berücksichtigung weiterer Verpflichtungen, Reisezeiten, Anschlussbuchungen und der konkreten Umstände zumutbar ist. Zusätzliche Wartezeiten oder zusätzliche Auftrittszeiten können gesondert vergütet werden, wenn dies vereinbart oder vom Kunden nachträglich beauftragt wird.

10. Der Kunde hat für sichere und zumutbare Rahmenbedingungen der Leistung zu sorgen. Der Künstler ist berechtigt, die Leistung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn konkrete Umstände vorliegen, die die Sicherheit des Künstlers, seiner Hilfspersonen, der Gäste oder sonstiger Dritter gefährden oder eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar machen, und der Kunde nach Hinweis des Künstlers nicht unverzüglich Abhilfe schafft. Dies gilt insbesondere bei aggressivem Verhalten, erheblicher Störung durch Gäste, Gefährdungen durch die örtlichen Gegebenheiten, unzureichender Sicherung von Technik oder Auftrittsfläche oder sonstigen erheblichen Sicherheitsrisiken. Der Vergütungsanspruch des Künstlers bleibt bestehen, soweit der Kunde die Umstände zu vertreten hat.

11. Soweit für die Veranstaltung, den Veranstaltungsort, die öffentliche Wiedergabe von Musik oder sonstige Bestandteile der Veranstaltung behördliche Genehmigungen, Anmeldungen, GEMA-Meldungen oder sonstige Rechte Dritter erforderlich sind, ist hierfür der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Künstler ist nur für solche Genehmigungen, Rechte oder Meldungen verantwortlich, die ausschließlich seine eigene Leistung betreffen und deren Einholung ausdrücklich von ihm übernommen wurde.

VIII. Haftung, Höhere Gewalt

1. Der Künstler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Künstler nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Künstlers für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen des Künstlers.

4. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegendes, unvorhersehbares und auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis die Durchführung der Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, behördliche oder gerichtliche Verbote, Pandemien, Epidemien, erhebliche Verkehrsstörungen, Stromausfälle oder sonstige vergleichbare Ereignisse gehören.

5. Wird die Durchführung der Leistung aufgrund höherer Gewalt unmöglich, werden beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten frei. Bereits gezahlte Vergütung für infolge höherer Gewalt nicht erbrachte Leistungen ist zurückzuerstatten, soweit nicht bereits Teilleistungen erbracht wurden oder gesetzliche Ansprüche entgegenstehen. Die Parteien werden sich nach Möglichkeit über einen Ersatztermin verständigen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nur, wenn dieser beiden Parteien zumutbar ist.

IX. Absage, Terminverlegung und Nichterscheinen des Kunden

1. Sagt der Kunde eine gebuchte Leistung ab oder nimmt er eine gebuchte Leistung nicht in Anspruch, obwohl der Künstler zur Leistung bereit und in der Lage ist, bleibt der Vergütungsanspruch des Künstlers nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen, soweit die Absage oder Nichtinanspruchnahme aus der Sphäre des Kunden stammt und der Künstler die Umstände nicht zu vertreten hat. Der Künstler muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Absage an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung des Termins erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

2. Die Parteien können im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung Stornopauschalen vereinbaren. Eine solche Pauschale muss nach dem gewöhnlich zu erwartenden Schaden bemessen sein. Dem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, dass dem Künstler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Künstler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Verlegung des vereinbarten Termins, wird der Künstler prüfen, ob ein Ersatztermin möglich ist. Ein Anspruch des Kunden auf Terminverlegung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Kommt eine Terminverlegung zustande, können hierdurch entstehende erforderliche Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Reise-, Übernachtungs-, Technik-, Personal- oder Organisationskosten, dem Kunden berechnet werden, soweit sie zuvor mit dem Kunden abgestimmt wurden oder für den Kunden erkennbar erforderlich waren.

4. Kann eine terminbezogene Leistung aufgrund von Umständen, die weder der Künstler noch der Kunde zu vertreten haben, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Untersagung oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse, nicht durchgeführt werden, gilt Ziffer VIII Abs. 4 und Abs. 5.

X. Dauerschuldverhältnisse

1. Wird der Künstler für mehrere Leistungen über einen bestimmten Zeitraum beauftragt, endet der Vertrag mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerung vereinbart wurde. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern eine feste Laufzeit vereinbart wurde und der Ausschluss der ordentlichen Kündigung für den Kunden zumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

3. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt bei laufzeitabhängigen Leistungen monatlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zu vergüten.

XI. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Regelungen wie nachfolgend beschrieben zu. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Kunde ein Unternehmer gem. § 14 BGB ist.

Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 Ziffer 9 BGB jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere Auftritte, Shows, Veranstaltungen, Events, Hochzeiten, Geburtstage, Firmenfeiern, private Feiern und vergleichbare terminbezogene Leistungen des Künstlers.

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen („Erlöschen des Widerrufsrechts“) bei wunschgemäßem Beginn der Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist erlischt.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)

Widerrufsrecht

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Künstler Florian Müller („Mr. Flo“), Pfarrer-Ort-Str. 28, 97294 Unterpleichfeld, E-Mail: [Adresse], Telefon: [Nummer], mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Künstler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Künstler vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und Sie zugleich bestätigt haben, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Künstler Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Künstler Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Künstler angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Künstler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Künstler dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie dem Künstler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Künstler über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Haben Sie vom Künstler physische Materialien wie Drucksachen, Unterlagen oder Datenträger erhalten, sind diese unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie den Künstler über den Widerruf informieren, an den Künstler zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Materialien vor Ablauf der Frist absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust physischer Materialien nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Materialien nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Digitale Materialien, die Ihnen vom Künstler zur Verfügung gestellt wurden, dürfen Sie ab dem Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs nicht mehr verwenden, vervielfältigen, weitergeben oder veröffentlichen, soweit hierfür keine gesetzliche Berechtigung besteht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an den Künstler zurücksenden:

An

Florian Müller („Mr. Flo“)

Pfarrer-Ort-Str. 28

97294 Unterpleichfeld

E-Mail: [Adresse]

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am:

Name des Verbrauchers:

Anschrift des Verbrauchers:

Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:

Datum:

XII. Datenschutz, Geheimhaltung

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Künstlers, die dem Kunden in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt wird.

2. Der Künstler darf Erfahrungen, allgemeines Know-how sowie nicht personenbezogene und nicht vertrauliche Informationen aus der Durchführung von Leistungen für spätere Leistungen verwenden, soweit dadurch keine Rechte des Kunden oder Dritter verletzt und keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse offengelegt werden. Eine Verwendung von Namen, Logos, Bildmaterial, personenbezogenen Daten, vertraulichen Informationen oder kundenspezifischen Inhalten erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage oder eine entsprechende Zustimmung vorliegt.

3. Übermittelt der Kunde dem Künstler digitale Dateien, Unterlagen oder sonstige Daten, hat der Kunde vor der Übermittlung eine angemessene Datensicherung vorzunehmen, soweit dies nach Art und Bedeutung der Daten zumutbar ist.

4. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht öffentlich bekannte Veranstaltungsinformationen, Unterlagen, Konzepte, Dateien, interne Abläufe sowie sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

5. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind oder werden, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

6. Die Parteien machen vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern, Hilfspersonen oder sonstigen Dritten zugänglich, die diese Informationen zur Durchführung des Vertrags benötigen. Sie werden diese Personen in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits gesetzlich oder beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

XIII. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Zahlungspflichten des Kunden ist Unterpleichfeld, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für die künstlerische oder veranstaltungsbezogene Leistung ist der jeweils vereinbarte Veranstaltungs- oder Leistungsort maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Würzburg. Der Künstler ist in diesem Fall berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Künstler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ergänzende Regelungen für den Verkauf von Zauberkästen:

1. Der Künstler kann ergänzend zu seinen künstlerischen Leistungen selbst hergestellte, zusammengestellte oder bestückte Zauberkästen verkaufen. Der Verkauf eines Zauberkastens stellt einen eigenständigen Kaufvertrag über die im jeweiligen Zauberkasten enthaltenen Gegenstände, Materialien und Anleitungen dar. Inhalt und Umfang des jeweiligen Zauberkastens ergeben sich aus der konkreten Beschreibung oder Zusammenstellung beim Verkauf.

2. Die Zauberkästen werden vom Künstler individuell zusammengestellt oder bestückt. Geringfügige Abweichungen in Gestaltung, Farbe, Verpackung, Zusammenstellung oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung des Zauberkastens nicht beeinträchtigen.

3. Der Kaufpreis ist beim Kauf des Zauberkastens zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Übergabe des Zauberkastens erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Zahlung des Kaufpreises.

4. Die Zauberkästen sind zum Erlernen und Vorführen einfacher Kunststücke bestimmt. Sie sind nur entsprechend den beigefügten oder mündlich erteilten Hinweisen des Künstlers zu verwenden. Soweit ein Zauberkasten Kleinteile, Schnüre, Karten, Magnete, Münzen, Gummiringe oder vergleichbare Bestandteile enthält, ist er nicht für Kinder geeignet, die solche Teile verschlucken oder unsachgemäß verwenden könnten. Eine Verwendung durch Kinder soll nur unter Aufsicht einer geeigneten erwachsenen Person erfolgen, sofern sich aus der konkreten Beschaffenheit des Zauberkastens nichts anderes ergibt.

5. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie vom Künstler ausdrücklich erklärt wurde. Bloße Hinweise zur Vorführung einzelner Kunststücke oder zur Verwendung des Zauberkastens stellen keine Garantie für einen bestimmten Vorführungserfolg dar.

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