Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

n-j  ) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Zauberkünstler Mr.Flo…. – www.flomagic.de

Auftragnehmer: Zauberkünstler Mr.Flo – Florian Müller – Pfarrer-Ort-Str. 28 / 97294 Unterpleichfeld – Tel. 0172 – 32 77 818 – Email: info@flomagic.de

I. Allgemeines: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen dem Zauber – Künstler Florian Müller – Mr.Flo…., Pfarrer-Ort-Str. 28 / 97294 Unterpleichfeld und dem jeweiligen Kunden (nachfolgende Auftraggeber) geschlossenen Verträge (die Parteien). Jeglicher Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und Florian Müller unterliegen diesen AGBs. Bei der Beauftragung und der Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Die Gültigkeit dieser AGBs halten für die Dauer aller Projekte, Veranstaltungen und Events an und sind für alle Projekte, Veranstaltungen und Events gültig.

Die AGBs richten sich ausschließlich an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind. Gegenstand dieser AGB sind die angebotenen Produkte und Leistungen von Mr.Flo…. und seinen Partnern. Mr.Flo…. ist also berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber Dritter zu bedienen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsgegenstand, außer, Mr.Flo…. hätte dem ausdrücklich zugestimmt. Alle Vereinbarungen von Mr.Flo…. und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages sind im Angebot, den Produktbeschreibungen oder auch in Rahmenverträgen niedergelegt.

II. Vertragsschluss, Vertragstextspeicherung und Leistungen.

1. Zur Beauftragung genügt die Zusage/ Buchungserklärung über die E-Mail, Fax, Telefon, sozialen Medien (Facebook, etc.), oder Brief in Schriftform. Der Umfang der Leistungen/Vertragsgegenstand wurde durch ein Angebot oder Absprache und dessen Anlagen, Produkt- und Leistungsvereinbarungen per E-Mail oder Offline vereinbart und aus diesen AGB. Weitere Leistungen können zusätzlich vereinbart und separat verrechnet werden.

2. Alle Dienstleistungen unterliegen dem Dienstvertragsrecht gem. §611 ff. BGB. Alle Produktbeschreibungen, Darstellungen usw. von Mr.Flo…. sind lediglich unverbindliche Aufforderungen zur Buchung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber gibt durch seine Buchung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die aufgeführten Produkte und Leistungen von Mr.Flo…. ab. Mr.Flo…. nimmt dieses Angebot des Auftraggebers nach reiflicher Prüfung durch eine gesonderte Annahme-Erklärung per E-Mail oder durch den Beginn der Leistungserbringung. Der Vertrag kommt erst in diesem Moment zustande. Eine Rechnungserstellung kommt einer Annahmeerklärung gleich.

3. Produktbeschreibungen, Darstellungen usw. von Mr.Flo…. sind Leistungsbeschreibungen, aber keine Garantien. Garantien werden nur durch die Geschäftsleitung von Mr.Flo…. schriftlich ausgegeben.

4. Die Darstellung der Produkte und Leistungen von Mr.Flo…. auf den Webseiten www.flomagic.de sowie auf Flyern, in Katalogen, auf Preislisten oder auch Roll – Ups sind lediglich unverbindlich Aufforderungen an den Auftraggeber.

5. Beide Parteien sind verpflichtet den Partner über Einflüsse und Änderungen des Vertragsgegenstandes sofort zu unterrichten.

6. Der Vertrag kommt zustande mit Florian Müller – Mr.Flo…., Pfarrer-Ort-Str. 28 / 97294 Unterpleichfeld.

7. Die Vertragssprache ist Deutsch.

III. Urheberschutz; Nutzungsrechte und Eigenwerbung Alle Arbeitsergebnisse von Mr.Flo…. (nachfolgend Arbeitsergebnisse) und seinen Partnern unterliegen als persönliche geistige Eigentümer dem Urheberrechtsschutzgesetz. Dazu gehören Layouts, Entwürfe, Strategien, Filme, Texte, Grafiken, Programminhalte, usw..

1. Ohne ausdrückliche Erlaubnis dürfen diese Arbeitsergebnisse weder im Original, noch in der Reproduktion geändert, geteilt oder weiter bearbeitet werden. Jede Nachahmung eines Arbeitsergebnisses oder Teilen eines Arbeitsergebnisses ist unzulässig.

2. Alle Arbeitsergebnisse dürfen nur für die vereinbarten Nutzungsarten verwendet werden. Sollte eine gesonderte Vereinbarung in Textform fehlen, so gilt ausschließlich der bei Auftragserteilung erkennbar mitgeteilte Zweck.

3. Es werden die zweckgebundenen Nutzungsrechte eingeräumt. Diese Übertragung gilt für die vereinbarte Nutzung in Deutschland. Für weitere Länder müssen gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach erfolgter KomplettBezahlung der erbrachten Leistungen. Sollte eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte im Raum stehen, so bedarf dies einer schriftlichen Zustimmung von Mr.Flo…. und seiner Partner.

5. Sollten keine anderen Vereinbarungen gelten, so sind Mr.Flo…. oder seine Partner als Urheber der Arbeitsergebnisse zu benennen.

6. Die Mitarbeit des Auftraggebers in Form von Ideen, Vorschlägen, Weisungen oder Anregungen haben keinen Einfluss auf den zuvor vereinbarten und unterschriebenen Honoraranspruch. Ausnahme: Es wurden gesonderte Vereinbarungen unterschrieben.

7. Der Auftraggeber darf erst nach schriftlicher Zustimmung von Mr.Flo…. und seinen Partnern formale Schutzrechte wie Designrechte, Marken-Rechte oder andere Eintragungen vornehmen.

8. Mr.Flo…. und seine Partner sind berechtigt auf ihren Websites, Mustermappen oder anderen Veröffentlichungen über die Projekte zu schreiben oder auf die Tätigkeit für den Auftragnehmer hinzuweisen.

9. Für alle durch die Mr.Flo…. zur Verfügung gestellten Ausführungen von Konzeptleistungen, Entwürfen oder Projektdaten sowie etwaige zur Verfügung gestellte Daten werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Es wird kein Eigentumsrecht übertragen.

IV. Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Entstehung des Projektes, Veranstaltungen und Events die nötigen Informationen zur Umsetzung zeitnah zu liefern. Geschieht dies nicht, können höhere Kosten und Zeitprobleme entstehen. Dazu zählen Zugangsdaten zu Speicherplätzen (Hosting), Texte, Logos, Fotos, Grafiken, Filme, Musikstücke und mehr. Ergeben sich dadurch Verzögerungen im Ablauf, ist das nicht durch Mr.Flo…. und seinen Partnern zu vertreten.

2. Der Auftraggeber versichert mit der Übergabe aller an Mr.Flo…. gegebenen Daten, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist. Auch versichert der Auftraggeber, dass diese Unterlagen / Informationen richtig und vollständig sind.

3. Falls der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein sollte, oder die Vorlagen nicht frei von Rechten anderer sind, so stellt der Auftraggeber Mr.Flo…. von allen Ersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Die Ersatzansprüche schließen etwaige Anwaltskosten ein. Sie werden vom Auftraggeber getragen.

4. Die Qualität der zur Verfügung gestellten Materialien muss gewährleistet sein und vorliegen zur Weiter-Verarbeitung.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich angemessen am Projekt, Veranstaltungen und Events mitzuwirken. D.h. Abnahmen, Präsentationen und Testläufe bzw. Zustimmungen erfolgen zeitnah. Beanstandungen, Änderungswünsche oder Vertragsinhaltsänderungen sind Mr.Flo…. umgehend mitzuteilen.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderung vertragsrelevanter Daten wie Umzug des Unternehmen, eine neue Bankverbindung oder auch eventuelle neue E-MailAdressen unverzüglich an die Mr.Flo…. weiter zu leiten.

V. Umgang mit Kunden-Daten.

1. Die für den Auftraggeber erstellten digitalen Projekt,- Veranstaltungs, und Eventdaten werden auf zur späteren Wiederverwendung auf spezielle Datenträger gespeichert und gepflegt. Der Archivierungs- und Pflegeaufwand ist Teil des jeweils zu erhebenden Projektmanagements.

2. Falls ein Kunde seine Rohdaten wieder zurück möchte, bedarf dies einer gesonderten Regelung der Parteien.

3. Werden durch Mr.Flo…. Daten zur Verfügung gestellt, so dürfen sie lediglich im speziell textlich im Vertrag festgelegten Rahmen verwendet werden.

4. Sollten an Mr.Flo…. übertragene Daten beschädigt werden, gelten die Regelungen unter Haftung.

5. Bevor die Daten an Mr.Flo…. übergeben werden, ist von den Daten eine Datensicherung, Backup oder Ähnliches anzufertigen.

VI. Preise und Bezahlungen

1. Preise werden individuell berechnet nach Angebotsaufwand oder nach den am Tag der Bestellung geltenden Preisen / Gage bzw. nach den auf der Website vereinbarten Preise / Gage für die jeweiligen Pakete. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines Durchführungshonorars nach Personal- und Stundenaufwand entsprechend der von Mr.Flo…. üblichen Stundensätze / Gage, sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt.

2. Die angegebenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich 2024 und in den kommenden Jahren zzgl. der geltenden, für Zauberkünstler verminderten Mehrwertsteuer von 7% (§ 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG). Bei Workshops und Hypnose – Shows, kann ggf. die Mehrwertsteuer von 19% anfallen.

3. Das vereinbarte Honorar ist entweder direkt bei Buchung über die Website, Email, sozialen Medien (Facebook, etc.), Telefon, oder bei Ablieferung des Vertragsgegenstandes fällig. Die Verrechnung kann auch in einzelnen Schritten nach jedem einzelnen vollendeten Schritt je nach Angebot geschehen.

4. Die Verrechnung kann bei speziellen / größeren Projekten, Veranstaltungen und Events zu bestimmten, gesondert abgesprochenen Intervallen siehe 3. geschehen. Hierfür werden vorab die Regeln festgelegt. Hier gilt jedoch die Regel, dass bereits vor Projekt, Veranstaltungs-, / Event beginn 60 Prozent der Gesamtsumme / Gage zu entrichten sind.

5. Das Zahlungsziel ist grundsätzlich 10 Tage nach Rechnungsstellung. Der Auftraggeber kommt grundsätzlich spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung in Verzug, welcher mit den gesetzlichen Folgen belangt wird.

6. Nach der ersten Zahlungserinnerung erfolgt der Aufschlag einer Mahngebühr in Höhe von 5 Euro. Jede weitere Mahnung wird durch weitere 5 Euro als Mahngebühr erhöht.

7. Nach der 2. Mahnung erfolgt die Übergabe an ein Inkassounternehmen. Alle weiteren Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

8. Bei Absagen des Auftraggebers vor dem Projekt, Veranstaltungen und Events, hat Mr.Flo…. und Partner das Recht, die Gesamtsumme / Gage zu 100% einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen, da die Absage des Auftraggebers nicht zu Lasten von Mr.Flo…. und ggf. Partnern zu legen ist.

9. Mr.Flo…. ist bei laufzeitgedingten Leistungen frühestens nach 12 Monaten nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise anzupassen soweit dies im Rahmen der Preisentwicklung gem. des Verbraucherpreisindexes des statistischen Bundesamtes zur Werterhaltung der Leistungen Mr.Flo…. nötig und dem Auftraggeber zumutbar ist. Ist dies der Fall, so teilt Mr.Flo…. dies dem Auftraggeber fristgerecht mit. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.

VII. Stundensatz, Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

1. Soweit es nicht anders vereinbart ist, werden Zusatzleistungen wie Recherche, Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen oder Vorlage weiterer Entwürfe ebenso wie Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachungen, Vorort – Besuche, Änderungen von Zeichnungen und Grafiken gesondert berechnet. Diese Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Personal- und Zeitaufwand.

2. Werden im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder Entwurfsausführungen Neben- oder Fremdkosten fällig, so sind diese im Vorfeld vertraglich festzulegen und durch den Auftraggeber zu erstatten. Diese sind bei Leistungserbringung fällig. Alle Summen verstehen sich als Nettobeträge und sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen.

3. Der Auftraggeber erstattet Mr.Flo…. und Partner alle Reisekosten und Spesen, die nach vorheriger Abstimmung vertraglich festgelegt wurden zur Erfüllung und Durchführung des Auftrags zwischen den Partnern.

VIII. Fremdleistungen

1. Mr.Flo…. ist grundsätzlich ein Dienstleister im Unterhaltungsbereich, d.h. es werden ggf. Erfüllungsgehilfen oder Drittanbieter durch Mr.Flo…. ausgewählt. Dies obliegt Mr.Flo…., falls nicht anders verabredet.

2. Werden Erfüllungsgehilfen gewählt, so geht dieses Teilprojekt an diese Firma, Künstler usw. die alle Erfüllungspflichten, die Rechnungsstellung, die Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz-Ansprüche und anderen Ansprüche im Nichterfüllungsfall oder bei fehlerhafter bzw. zu später Lieferung für diesen Teilbereich übernimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mr.Flo…. dies schriftlich als entsprechenden Auftrag in Textform mitzuteilen. Erst dann geht der Auftrag an die Fremdleistungs-Firma / Künstler. Der Auftragnehmer verpflichtet vor einer Inanspruchnahme der Fremdleistung seine Ansprüche zuvor vertraglich in Textform durchzusetzen.

3. Mr.Flo…. haftet nicht für Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug der Abgabe durch die Drittanbieter oder Erfüllungsgehilfen, die nicht Erfüllungsgehilfen von Mr.Flo…. sind. Sind die Erfüllungsgehilfen über Mr.Flo…. gebucht, gelten die entsprechenden Haftungsregelungen.

4. Sollten über Mr.Flo…. und auf Rechnung der Mr.Flo…. Fremdleistungen im Auftrag des Auftraggebers vergeben worden sein, so ist hierfür ein Vorschuss über den zu erwartenden Aufwand zu zahlen. Der Auftraggeber stellt Mr.Flo…. von sämtlichen Verbindlichkeiten, d.h. Kosten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, frei.

IX. Lieferung

1. Wird kein schriftliches Datum zur Umsetzung des Projektes, Veranstaltung und Events gesetzt, so gilt der nächstmögliche Zeitpunkt zur Umsetzung beider Parteien als gesetzt.

2. Verzögerungen / Änderungen sind in jedem Projekt, Veranstaltungen und Events vorbehalten und werden dem Auftraggeber umgehen mitgeteilt.

3. Die Übermittlung der Lieferung und die damit verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.

X. Mängelhaftung Regelungen zum Schadenersatz:

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Die Haftung von Mr.Flo…. ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz durch die Mitarbeiter, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mr.Flo…. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

2. Ein Mangel ist durch den Auftraggeber unmittelbar anzumerken.

3. Für Schäden des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf grobe Fahrlässigkeit und Pflichtverletzung zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Eine Haftung wird für Vertragsverletzungen, die dem Vertragsziel dienten, gewährleistet.

5. Keine Haftung wird übernommen für den Datenmissbrauch oder Datenverlust durch Dritte. Ausnahme: Mr.Flo…. hätte hier vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

6. Falls Daten verschwinden, muss der Kunde die Daten wieder beschaffen. Eine Haftung für Mr.Flo…. liegt nicht vor. Ausnahme: grob fahrlässiges Handeln durch Mr.Flo….. Im Falle eines durch den Auftraggeber zu vertretenden Datenverlustes kann Mr.Flo…. eine Entschädigung für das erneute Aufspielen der Daten verlangen.

7. Der Auftraggeber ist verantwortlich für jegliche Inhalte der Website und / oder des Online-Shops.

8. Mr.Flo…. empfiehlt immer eine rechtliche Prüfung durch den Auftraggeber für die verwendeten Inhalte und zu nutzende Tools. XI. Höhere Gewalt 1. Höhere Gewalt berechtigt beide Seiten von dem Vertrag zurück zu treten. Beide Parteien sind verpflichtet den Geschäftspartner unverzüglich über den Zustand zu unterrichten.

XII. Dauerschuldverhältnisse und Ablehnung von Daten / Inhalten

1. Dauerschuldverhältnisse besitzen entweder eine Laufzeit von 1, 3, 6 oder 12 Monaten und enden automatisch. Eine Kündigung durch einen der Vertragspartner ist nicht nötig. Die Zahlung der vereinbarten Vergütungspauschale erfolgt monatlich. Eine Vertragsverlängerung ist willkommen.

2. Der Vertrag kann gekündigt werden von beiden Seiten, wenn eine Weiterführung unzumutbar ist, ein Insolvenzverfahren der anderen Partei droht oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

3. Mr.Flo…. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte, Veranstaltungen und Events abzulehnen, die den guten Sitten, Rechten Dritter, Kinder oder anderer Personen zuwider handeln.

4. Vor allem werden Materialien, Veranstaltungen und Events abgelehnt, die i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg und/oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößige oder in sonstiger Weise herabsetzende, ehrverletzende, anstößige, erotische und/oder i. S .d. § 184 StGB pornographische Inhalte aufweisen und/oder auf entsprechende Angebote hinweisen. Erlangt Mr.Flo…. erst nach der Leistungserbringung Kenntnis von solchen Verstößen, ist Mr.Flo…. berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen bzw. aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen.

XIII. Pitches & Präsentationen

1. Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Entwürfe, Veranstaltungen und Events mit dem Ziel eines weitergehenden Vertragsabschlusses erfolgt ausschließlich gegen Zahlung eines mit dem Auftraggeber zu vereinbarenden Präsentations- oder Pitchhonorars.

2. Mr.Flo…. behält sich alle Urheberrechte sowie die ausschließlichen Nutzungsrechte an den in Präsentationen und Pitches vorgelegten bzw. vorgestellten Arbeiten – auch bei Berechnung des Präsentationshonorars – vor.

3. Pitch- und Präsentationshonorare werden nach Auftragserteilung in voller Höhe auf das endgültige Honorar angerechnet. Mit vollständigem Ausgleich der abgerechneten Honorare gehen die Nutzungsrechte dann in dem vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber über.

XIV. Verschwiegenheitspflicht

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Verschwiegenheit des umgesetzten Projektes, Veranstaltungen und Events falls dieses schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Auftraggeber und Mr.Flo…. verpflichten sich, alle vor oder bei der Vertragserfüllung vom jeweiligen Vertragspartner überlassenen Gegenstände wie Unterlagen, Software, Informationen, die rechtlich geschützt sind oder auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, außer sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungs-/Verschwiegenheitspflicht bereits bekannt bzw. durch eine andere Quelle bekannt gemacht worden.

3. Der Auftraggeber muss rechtlich geschützte Gegenstände, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse so verwahren, dass ein Dritter vom Zugang ausgeschlossen ist.

4. Der Auftraggeber macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit in Bezug auf die Vertragsdurchführung.

XV. Widerrufsbelehrung

1. Sofern Sie Verbraucher i.S. von §13 BGB sind, können Sie ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen: Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail oder Brief) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Anschrift: Mr.Flo…. – Florian Müller – Pfarrer-Ort-Str. 28 / 97294 Unterpleichfeld. Sollten Ihnen diese Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss zugehen, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Widerrufsfolgen: Ist ein Widerruf wirksam, so sind alle Leistungen zurück zu gewähren. Leistungen die nicht zurück gewährt werden können, müssen entlohnt werden. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung frühzeitig begonnen hat. Eine Bestätigung durch eine E-Mail ist ausreichend.

XVI. Datenspeicherung und Datenschutz Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Mr.Flo…. auf der Internetseite www.flomagic.de .

XVII. Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist in jedem Fall für alle Personen das Amtsgericht Würzburg.

2. Jegliche Anpassungen dieser AGBs müssen schriftlich festgehalten werden.

3. Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Würzburg.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

5. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Würzburg, Deutschland.

6. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von Mr.Flo…., auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Stand: Würzburg, 1. Januar 2024 – Florian Müller – Mr.Flo…. – www.flomagic.de